Einwegkunststofffondsgesetz
Das Einwegkunststofffondsgesetz (EWKFondsG): Was Sie als Kunde wissen sollten
Seit dem 1. Januar 2024 verpflichtet das Einwegkunststofffondsgesetz Hersteller bestimmter Einwegkunststoffprodukte zur Zahlung einer jährlichen Abgabe in einen Fonds beim Umweltbundesamt. Aus diesem Fonds werden Kosten für die Reinigung des öffentlichen Raums und die Abfallentsorgung finanziert. Wichtig zu wissen: Auch papierbasierte Verpackungen können unter das Gesetz fallen, wenn sie eine Kunststoffbeschichtung enthalten, etwa Take-away-Boxen oder andere Behälter für den Sofortverzehr von Lebensmitteln.
Was bedeutet das für Verpackungen von WEROCA?
Ob ein Produkt unter das EWKFondsG fällt, hängt von seiner Zweckbestimmung ab. Entscheidend ist insbesondere, ob eine Verpackung dafür konzipiert ist, dass Lebensmittel unmittelbar daraus verzehrt werden. Klassische Transport- und Produktverpackungen, zum Beispiel für Non-Food-Artikel oder Textilien, sind nicht betroffen. WEROCA ist beim Umweltbundesamt auf der Plattform DIVID als Hersteller registriert. Sofern Produkte aus unserem Sortiment abgabepflichtig sind, weisen wir die Einwegkunststoffabgabe in unseren Angeboten gesondert aus. Teilen Sie uns bei Ihrer Anfrage bitte den vorgesehenen Verwendungszweck mit, sofern dieser nicht ohnehin ersichtlich ist. So können wir die Einordnung korrekt vornehmen.
Praxishinweis: Das Umweltbundesamt hat per Verwaltungsvorschrift eine Mengenschwelle eingeführt. Lebensmittelbehälter sowie Tüten und Folienverpackungen mit einem Inhalt von mehr als 500 Gramm fallen nicht in den Anwendungsbereich des EWKFondsG.
Welche Produkte fallen unter das Gesetz?
Liste der Einwegkunststoffprodukte gemäß Anlage 1 des EWKFondsG:
- Lebensmittelbehälter, das heißt, Behältnisse, wie Boxen mit oder ohne Deckel, für Lebensmittel, die
a) dazu bestimmt sind, unmittelbar verzehrt zu werden, entweder vor Ort oder als Mitnahme-Gericht,
b) in der Regel aus dem Behältnis heraus verzehrt werden und
c) ohne weitere Zubereitung wie Kochen, Sieden oder Erhitzen verzehrt werden können;
keine Lebensmittelbehälter in diesem Sinne sind Getränkebehälter, Getränkebecher, Teller sowie Tüten und Folienverpackungen, wie Wrappers, mit Lebensmittelinhalt; - aus flexiblem Material hergestellte Tüten und Folienverpackungen, wie Wrappers, mit Lebensmittelinhalt, der
a) dazu bestimmt ist, unmittelbar aus der Tüte oder der Folienpackung heraus verzehrt zu werden und
b) keiner weiteren Zubereitung bedarf; - Getränkebehälter mit einem Füllvolumen von bis zu 3 Litern, das heißt, Behältnisse, die zur Aufnahme von Flüssigkeiten verwendet werden, wie bepfandete und nicht bepfandete Getränkeflaschen und Verbundgetränkeverpackungen, einschließlich ihrer Verschlüsse und Deckel; keine Getränkebehälter in diesem Sinne sind Getränkebehälter aus Glas oder Metall mit Verschlüssen, Deckeln, Etiketten, Aufklebern oder Umhüllungen aus Kunststoff;
- Getränkebecher einschließlich ihrer Verschlüsse und Deckel;
- leichte Kunststofftragetaschen, das heißt, Kunststofftragetaschen mit einer Wandstärke von weniger als 50 Mikrometern mit oder ohne Tragegriff, die den Verbrauchern in der Verkaufsstelle der Waren oder Produkte angeboten werden;
- Feuchttücher, das heißt, getränkte Tücher für Körper- und Haushaltspflege;
- Luftballons; ausgenommen sind Luftballons für industrielle oder gewerbliche Verwendungszwecke und Anwendungen, die nicht an Verbraucher abgegeben werden;
- Tabakprodukte* mit Filtern sowie Filter, die zur Verwendung in Kombination mit Tabakprodukten vorgesehen sind;
- Feuerwerkskörper im Sinne von § 3 Absatz 1 Nummer 4 des Sprengstoffgesetzes (neu seit 1. Januar 2026).
*Tabakprodukte sind Tabakerzeugnisse gemäß Artikel 2 der Richtlinie 2014/40/EU.
Weiterführende Informationen
Einwegkunststofffondsgesetz (EWKFondsG) im Volltext
Anlage 1: Liste der Einwegkunststoffprodukte
Einwegkunststofffondsverordnung (EWKFondsV): Abgabesätze und Fonds-Punktesystem
Umweltbundesamt: Informationen zum Einwegkunststofffonds
Die bereitgestellten Informationen wurden nach bestem Wissen und Gewissen erstellt und dienen ausschließlich allgemeinen und unverbindlichen Informationszwecken. Sie stellen keine Rechtsberatung dar.
Stand: Juli 2026